Förderung der Sportvereine durch den Freistaat Bayern

Wie bereits in den vergangenen Jahren, haben Sportvereine auch dieses Jahr
wieder die Möglichkeit einen Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale zu stellen.

Gefördert werden Vereine, die ihren Vereinssitz im Landkreis Kulmbach haben und Mitglied des Bayerischen Landes-Sportverbands, des Bayerischen Behinderten- und Rehabilitations-Sportverbandes oder des Bayerischen Sportschützenbundes sind und ihre Mitglieder der jeweiligen Dachorganisation satzungsgemäß melden.

Berechnungsgrundlage der Vereinspauschale ist die Anzahl der Vereinsmitglieder und die Anzahl der eingesetzten Übungsleiter. Die neuen Anträge müssen vollständig aus-gefüllt, bis spätestens 1. März 2023 beim Landratsamt Kulmbach vorliegen. Eine Be-rücksichtigung verspätet eingegangener
Anträge ist leider nicht möglich. Auch Vereine, die bisher keine Vereinspauschale er-halten haben, können in den Genuss der Vereinspauschale kommen, wenn sie eine hohe Anzahl an jugendlichen Mitgliedern besitzen.

Anträge und Richtlinien zur Vereinspauschale sind ab sofort auf der Homepage des Landkreises Kulmbach (www.landkreis-kulmbach.de) unter der Rubrik Landratsamt, Onlineformulare, Landkreisjugendarbeit, Vereinspauschale im Downloadbereich ein-gestellt.

Ansprechpartner für weitere Informationen:

Landkreisjugendarbeit, Ingo Hirschmann unter der 09221/707-205 oder
Jürgen Ziegler unter der 09221/707-222 gerne zur Verfügung.

Quelle: Landratsamt Kulmbach