Soforthilfepaket: Die Kulmbacher Stadtwerke informieren

Durch das von der Bundesregierung beschlossene Energie Soforthilfepaket wird der Abschlag für Gas und Fernwärme im Dezember nicht eingezogen. Wer durch beispielsweise einen Dauerauftrag oder Überweisung den Dezember Abschlag bereits gezahlt hat, bekommt das Geld über die Jahresverbrauchsabrechnung zurück. Der Entlastungsbetrag wird anschließend ermittelt und erst bei der nächsten Verbrauchsabrechnung gutgeschrieben.

Quelle und Link zu den Kulmbacher Stadtwerken:

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