Allgemeinverfügung des Landratsamtes

Allgemeinverfügung des Landratsamtes Kulmbach zur Einhaltung von
Biosicherheitsmaßnahmen in einem festgelegten Gebiet zu präventiven Zwecken nach
der Verordnung (EU) 2016/429 zu Tierseuchen („Tiergesundheitsrecht“) i.V.m. der
Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) dem
Tiergesundheitsgesetz und dem Gesetz über das Landesstrafrecht und das
Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
(Landesstraf- und Verordnungsgesetz) im Landkreis Kulmbach.

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Quelle: Landratsamt Kulmbach 22.11.2022